Führerschein Klasse T
Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen
                      über 40 km/h bis 60 km/h;
                      landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
                      oder selbstfahrende Futtermischwagen
Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
| Mindestalter: | 16 für bbH 40 km/h,
 18 für bbH 60 km/h | 
| Geltungsdauer: | ohne Befristung | 
| Vorbesitz erforderlich: | NEIN | 
| Beinhaltet Klasse: | L, AM | 
| Sehvermögen: | Sehtest | 
| Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen | 
