tachografLaut der EU-Verordnung 165/2014 Artikel 33 ist der Verkehrsunternehmer verantwortlich dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen wurden. Das gilt für den digitalen als auch analogen Tachografen. Das Unternehmen wird außerdem dazu verpflichtet, „regelmäßige Überprüfungen“ durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.
Viele Firmen stehen nun vor der Aufgabe, ihre Fahrer über das neue Recht und die neue Bordtechnik zu informieren. Mit der Änderung der europäischen Sozialvorschriften im Straßenverkehr müssen sich auch Fuhrparkunternehmen und Fahrer in Deutschland auf strengere Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten vorbereiten.
Eine Schulung vermittelt in nur vier Stunden alle wichtigen Informationen zum Umgang und Aufbau des digitalen Kontrollgerätes, die wichtigsten Tipps zur Selbsthilfe für den Fahrer unterwegs, die Neuerungen bei den Lenk- und Ruhezeiten sowie Pflichten des Fahrers und Unternehmers. Mit diesen Inhalten deckt der Kurs die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveranstaltung für Fahrer ab. Eine Teilnahmebestätigung wird von uns ausgestellt.
Selbstverständlich kann die Schulung auf die individuellen Bedürfnisse von Unternehmen angepasst werden. Sie kann in unserer Fahrschule ebenso in Ihrer Unternehmung durchgeführt werden.

Nehmen Sie Kontakt mit unserem Büro auf, gerne planen wir flexible Termine mit Ihnen .                
Tel. 02252/2270 


Themen der des Kompaktseminars:

  • Einführung in die neuen gesetzlichen Bestimmungen und EU-Verordnungen
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Aufbau des digitalen Kontrollgerätes
  • Pflichten des Fahrers
  • Pflichten des Unternehmers
  • Anzeige- und Bedienelemente
  • Nachtrag, Menüführung
  • Einstellen der Aktivitäten
  • Funktionen der Fahrerkarte und 2-Fahrerbesatzung
  • Aufzeichnungen auf den Karten und im Massenspeicher
  • Verhalten im Mischbetrieb (Fahren von Fahrzeugen mit alten und neuen Geräten)