Führerschein Klasse L
Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
                      selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
                      Flurförderzeuge
Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die
Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
| Mindestalter: | 16 | 
| Geltungsdauer: | ohne Befristung | 
| Vorbesitz erforderlich: | NEIN | 
| Beinhaltet Klasse: | Keine | 
| Sehvermögen: | Sehtest | 
| Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen | 
