Führerschein Klasse A
Fahrzeugart - Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
| Mindestalter: | 24 Jahre 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 | 
| 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A | |
| Geltungsdauer: | ohne Befristung | 
| Vorbesitz erforderlich: | NEIN | 
| Beinhaltet Klasse: | A2, A1, AM | 
| Sehvermögen: | Sehtest | 
| Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen | 
