Führerschein Klasse A

Fahrzeugart - Schwere Krafträder
 
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
 
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
 
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

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