Führerschein Klasse B196
Fahrzeugart - LeichtkrafträderKrafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
| Mindestalter: | 25 | 
| Geltungsdauer: | ohne Befristung | 
| Vorbesitz erforderlich: | Klasse B mind. 5 Jahre | 
| Erste Hilfe: | abhängig vom jeweiligen SVA | 
