Führerschein Klasse B196
Fahrzeugart - LeichtkrafträderKrafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Mindestalter: |
25
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Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | Klasse B mind. 5 Jahre |
Erste Hilfe: | abhängig vom jeweiligen SVA |