Führerschein Klasse L

Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
                      selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
                      Flurförderzeuge
 
Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die
Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
 
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
 
Mindestalter:
16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: Keine
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

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