Führerschein Klasse B196

Fahrzeugart - Leichtkrafträder
 
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg.
 
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
 
Mindestalter:
25
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B mind. 5 Jahre
Erste Hilfe: abhängig vom jeweiligen SVA

 

zum Onlineformular