Führerschein Klasse D

Zeitpunkt der Antragsstellung

Die Klasse D kann beantragt werden, wenn die Klasse B vorhanden ist. Sie kann aber auch gemeinsam mit der Klasse B beantragt werden. Der amtliche Führerschein kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird der Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • Ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
  • ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten)
  • ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • ein Nachweis 11über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, bei vorhandenem Führerschein der Klassen C1, C, D1)
    Als Nachweis gilt auch die Vorlage
    1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
    2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
    3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
  • ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Nachweis eventueller Fahrpraxis innerhalb der letzten fünf Jahre
  • ein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte
    (Fahrschule muß angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde