Fahrerlaubnis auf Probe und ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)

Probezeit für zwei Jahre

Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen er erwirbt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, L oder T. Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein. Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Klassen A, A2, A1 oder B. Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, z.B. die Klassen C oder CE, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen. Während der Probezeit gilt also, dass jede Auffälligkeit zu Maßnahmen führen kann, egal in welcher Klasse sie erfolgt.

Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre

Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines ASF-Seminares. Mit der Anordnung eines solchen Seminares erfolgt gleichzeitig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. In diesem Fall beträgt die Probezeit insgesamt vier Jahre.

Ausbildungsfahrzeuge für die Beobachtungsfahrt

Für die Beobachtungsfahrt sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn ein angeordnetes ASF-Seminar in der festgesetzten Frist nicht wahrgenommen wurde.

Hinweis


Aufbauseminar in zwei bis vier Wochen

Mindestens 6 Teilnehmer und höchstens 12 Teilnehmer

  1. Sitzung zu 135 Minuten
    Beobachtungsfahrt
  2. Sitzung zu 135 Minuten
  3. Sitzung zu 135 Minuten
  4. Sitzung zu 135 Minuten


(je Tag höchstens eine Sitzung)